Pflanzenpulver, Extrakt oder Isolat: Was steckt eigentlich in Pulverprodukten?

Pflanzenpulver, Extrakt oder Isolat? Wir erklären Unterschiede bei Verarbeitung, Zutaten, zugesetzten Vitaminen und Greens – und worauf sich beim Vergleich ein Blick lohnt.

Inhalte
Aquarell-Porträt von Dario, Mitgründer von Nurisan und Fachberater für Holistische Gesundheit (AKN).

Geschrieben von Dario

Fachberater für holistische Gesundheit (AKN)®

Einleitung

Rote Bete als Pulver. Kurkuma als Extrakt. Erbsenprotein als Isolat. Gerstengras im Greens-Drink.

Auf den ersten Blick landet alles als Pulver im Beutel oder in der Dose.

Trotzdem können sich solche Zutaten grundlegend darin unterscheiden, wie sie hergestellt wurden und welche Bestandteile des jeweiligen Ausgangsmaterials im Endprodukt enthalten sind.

Genau hier beginnen viele Missverständnisse.

Ein Pflanzenpulver ist nicht automatisch ein Extrakt. Ein Extrakt ist nicht automatisch ein Isolat. Und ein Produkt mit besonders vielen Pflanzen auf der Zutatenliste enthält nicht zwangsläufig besonders große Mengen davon.

Umgekehrt wäre es genauso falsch, daraus eine einfache Rangfolge abzuleiten:

Pulver = gut.
Extrakt = schlecht.
Isolat = schlecht.

So funktioniert Lebensmitteltechnologie nicht.

Die sinnvollere Frage lautet:

Was war das Ausgangsmaterial, wie wurde es verarbeitet und was befindet sich anschließend tatsächlich im Produkt?

Wer diese drei Fragen beantworten kann, versteht Zutatenlisten wesentlich besser – egal, ob es sich um Pflanzenpulver, Proteinprodukte, Greens oder andere pulverförmige Lebensmittel handelt.

Dieser Artikel auf einen Blick

die 7 wichtigsten Fakten für Schnell-Leser

Einordnung von Pulver

Fünf verschiedene Lebensmittelverpackungen – Kakao, Weizenmehl, gemahlener schwarzer Pfeffer, Erbsenprotein und Pflanzenpulver – stehen nebeneinander auf einem Holztisch, jeweils mit einem kleinen Häufchen des entsprechenden Pulvers davor.
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Zunächst einmal grundsätzlich: Das Wort „Pulver“ sagt erstaunlich wenig aus. Es beschreibt lediglich eine Form.

Mehl ist Pulver. Kakao ist Pulver. Milchpulver ist Pulver. Proteinpulver ist Pulver. Auch ein getrockneter Pflanzenextrakt kann als Pulver vorliegen.

Die Aufschrift „Pulver” bedeutet also nicht automatisch, dass eine ganze Pflanze getrocknet und gemahlen wurde.

Zwischen Ausgangsmaterial und Endprodukt können ganz unterschiedliche Verarbeitungsschritte liegen, zum Beispiel:

  • trocknen → mahlen,

  • pressen → Saft gewinnen → trocknen,

  • extrahieren → konzentrieren → trocknen oder
    trennen → bestimmte Fraktion anreichern → weiter aufreinigen.

Das Endergebnis kann in allen Fällen ähnlich aussehen. Ein feines Pulver. Inhaltlich ist es aber nicht dasselbe.

Was ist ein Pflanzenpulver?

Eine Infografik mit dem Titel „So wird Pflanzenpulver hergestellt“ zeigt in sieben nummerierten Schritten den Produktionsweg von der Auswahl der Pflanzenbestandteile über Reinigen, Zerkleinern und schonendes Trocknen bis hin zum Mahlen, Sieben und dem fertigen Pulver.
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Im einfachsten Fall wird ein pflanzliches Ausgangsmaterial getrocknet und anschließend zerkleinert bzw. vermahlen, um ein Pflanzenpulver zu erhalten.

So kann beispielsweise aus Roter Bete Rote-Bete-Pulver, aus getrockneten Blättern Blattpulver und aus Samen entsprechendes Mehl entstehen.

Dabei ist eine wichtige sprachliche Feinheit zu beachten:

Der Begriff „Pflanzenpulver” bedeutet nicht zwingend „die ganze Pflanze”.

Verwendet werden kann beispielsweise nur ein Teil der Pflanze, wie

  • die Wurzel,
  • das Blatt,
  • der Samen,
  • die Frucht,
  • die Schale oder
  • ein anderer Pflanzenteil.

Außerdem kann das Ausgangsmaterial vor der Vermahlung bereits weitere Verarbeitungsschritte durchlaufen haben.

Deshalb ist die Aussage „ganzes Lebensmittel“ genauer zu prüfen als die Bezeichnung „Pulver“.

Trotzdem lässt sich ein einfacher Unterschied festhalten:

Beim Vermahlen wird das verwendete Ausgangsmaterial zerkleinert. Bei einer Extraktion werden dagegen bestimmte Bestandteile gezielt herausgelöst.

Auch fachliche Definitionen unterscheiden zwischen pulverisierten Pflanzenmaterialien und Extrakten. So führt die Europäische Arzneimittel-Agentur beispielsweise sowohl zerkleinerte bzw. pulverisierte pflanzliche Substanzen als auch Extrakte, Presssäfte und andere Zubereitungen als unterschiedliche Formen pflanzlicher Zubereitungen auf.

Diese Terminologie stammt zwar aus dem Arzneipflanzenbereich und stellt keine lebensmittelrechtliche Einstufung dar, verdeutlicht aber den technologischen Unterschied. [1]

Saftpulver ist nicht dasselbe wie gemahlenes Pflanzenmaterial

Eine Infografik mit dem Titel „So wird Saftpulver hergestellt“ zeigt in sieben nummerierten Schritten den Produktionsweg von frischen Rohstoffen wie Äpfeln, Orangen und Karotten über das Waschen, Entsaften und Konzentrieren bis hin zum schonenden Trocknen, Mahlen und der Verpackung des fertigen Pulvers.
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Neben einem einfachen Pflanzenpulver und einem Extrakt gibt es weitere Verarbeitungsformen.

Ein gutes Beispiel hierfür ist Saftpulver.

Hierbei wird nicht die gesamte verwendete Pflanzenstruktur getrocknet und vermahlen. Stattdessen wird zunächst Saft gewonnen, der anschließend getrocknet wird. [14]

Dadurch unterscheidet sich das Endprodukt bereits vom Pulver des ursprünglichen Rohstoffs.

Dies zeigt ein grundsätzliches Problem mit einfachen Kategorien: „Pulver“ beschreibt nicht automatisch den Herstellungsweg.

Wer verschiedene Produkte vergleichen möchte, sollte deshalb möglichst genau prüfen, was tatsächlich deklariert ist:

  • Pflanzenpulver?
  • Saftpulver?
  • Protein?
  • Extrakt?
  • Konzentrat?
  • Isolat?

Die genaue Bezeichnung liefert in der Regel mehr Informationen als die Farbe des Pulvers.

Was ist ein Pflanzenextrakt?

Eine Infografik mit dem Titel „So wird Pflanzenextrakt hergestellt“ zeigt in sieben nummerierten Schritten den Weg von der Auswahl der Pflanzenbestandteile über das Ansetzen mit Lösungsmitteln, Extrahieren, Filtrieren und Konzentrieren bis hin zum fertigen flüssigen oder pastösen Pflanzenextrakt.
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Bei einer Extraktion wird ein Ausgangsmaterial mit einem geeigneten Verfahren behandelt, um bestimmte Bestandteile daraus herauszulösen.

Dafür können Wasser oder andere Extraktionsmittel verwendet werden. Anschließend kann die erhaltene Lösung konzentriert und zu einem Pulver getrocknet werden.

Entscheidend ist: Ein Extrakt entspricht nicht einfach dem ursprünglichen Rohstoff in gemahlener Form.

Seine Zusammensetzung wird unter anderem davon beeinflusst,

  • welcher Pflanzenteil verwendet wurde,
  • welches Extraktionsmittel eingesetzt wurde,
  • unter welchen Bedingungen extrahiert wurde,
  • welche Bestandteile löslich waren,
  • ob anschließend konzentriert, gereinigt oder standardisiert wurde.

 

Die EFSA behandelt botanische Ausgangsmaterialien und daraus hergestellte Zubereitungen deshalb ausdrücklich als eine heterogene Gruppe, bei der unter anderem die Art der Zubereitung und die Konzentration für die Bewertung relevant sein können. [2] Das bedeutet jedoch nicht, dass Extrakte per se problematisch sind.

Es bedeutet lediglich, dass es sich um ein anderes Stoffgemisch als das ursprüngliche Ausgangsmaterial handelt.

Ist ein Extrakt automatisch konzentrierter?

Ja, häufig – aber selbst dieser Satz benötigt eine Einordnung.

Durch Extraktion und anschließende Konzentration können bestimmte Bestandteile im Vergleich zum Ausgangsmaterial angereichert werden.

Andere Bestandteile können dagegen teilweise oder vollständig fehlen. Ein Extrakt ist also nicht einfach eine „kleinere Version“ der ursprünglichen Pflanze. Das Verhältnis der enthaltenen Stoffe kann sich verändern. Genau das kann technologisch sogar beabsichtigt sein.

Wenn beispielsweise gezielt eine bestimmte Stoffgruppe gewonnen werden soll, wäre es wenig sinnvoll, im Anschluss zu erwarten, dass der Extrakt die gleiche Zusammensetzung wie das ursprüngliche Lebensmittel besitzt.

Was bedeutet 10:1 bei einem Extrakt?

Häufig werden bei Pflanzenextrakten Angaben gemacht wie:

  • 4:1
  • 10:1

oder

  • 20:1

Zunächst wirken sie wie eine Art Wirkstärke. Dies ist jedoch eine problematische Interpretation.

Ein Extraktverhältnis beschreibt das Verhältnis zwischen der Menge des eingesetzten pflanzlichen Ausgangsmaterials und der Menge der daraus erhaltenen Zubereitung bzw. des Extrakts.

Auch die EMA definiert die sogenannte Drug Extract Ratio (DER) als das Verhältnis der eingesetzten pflanzlichen Substanz zur erhaltenen pflanzlichen Zubereitung. [1]

Vereinfacht kann 10:1 also ausdrücken, dass für eine bestimmte Menge Extrakt eine wesentlich größere Menge Ausgangsmaterial eingesetzt wurde.

Was daraus jedoch nicht folgt:

Der Extrakt ist automatisch zehnmal „besser“, „gesünder“ oder „wirksamer“.

Dafür müsste zunächst geklärt werden, welche Bestandteile überhaupt extrahiert wurden und was genau mit „wirksam“ gemeint ist.

Konzentration und gesundheitliche Wirkung sind zwei unterschiedliche Dinge.

Was ist ein Isolat?

Eine Infografik mit dem Titel „So wird Proteinisolat hergestellt“ zeigt in sieben nummerierten Schritten den technologischen Weg von eiweißreichen Rohstoffen wie Erbsen und Sojabohnen über Reinigen, Eiweiß lösen, Trennen, Protein anreichern und schonendes Trocknen bis zum fertigen Proteinisolat.
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Mit einem Isolat entfernt man sich noch weiter vom komplexen Ausgangsmaterial.

Der Begriff wird bei verschiedenen Lebensmittelbestandteilen verwendet, beispielsweise bei Proteinprodukten.

Dabei geht es grundsätzlich darum, einen bestimmten Bestandteil oder eine bestimmte Fraktion des ursprünglichen Rohstoffs deutlich stärker abzutrennen und anzureichern. [13]

Während ein Pflanzenpulver zahlreiche Bestandteile des verwendeten Ausgangsmaterials enthalten kann und auch ein Extrakt meist noch ein Stoffgemisch darstellt, ist ein Isolat stärker auf einen bestimmten Bestandteil bzw. eine engere Stoffgruppe ausgerichtet.

Das kann technologisch sehr sinnvoll sein.

Wer beispielsweise möglichst viel Protein bei möglichst wenigen anderen Bestandteilen benötigt, verfolgt ein anderes Ziel als jemand, der ein möglichst wenig fraktioniertes Lebensmittel verwenden möchte. [13]

Deshalb ist auch hier die Frage „Was ist besser?” zu grob.

Besser lautet sie: Was soll diese Zutat im Produkt leisten?

Isolat ist nicht dasselbe wie zugesetztes Vitamin

Eine weitere wichtige Unterscheidung ist: Isolation und Anreicherung sind nicht dasselbe.

So kann ein Lebensmittel beispielsweise Pflanzenextrakte oder Proteinfraktionen enthalten, ohne dass ihm Vitamine zugesetzt wurden.

Umgekehrt können Vitamine und Mineralstoffe auch gezielt einem Lebensmittel zugesetzt werden.

Für die Anreicherung gewöhnlicher Lebensmittel mit Vitaminen, Mineralstoffen und bestimmten anderen Stoffen bestehen in der EU eigene regulatorische Vorgaben. [3]

In einer Zutatenliste können deshalb neben Pflanzenpulvern auch eigenständige Vitamin- oder Mineralstoffverbindungen aufgeführt sein.

Das ist zunächst weder positiv noch negativ. Es beschreibt lediglich ein anderes Produktkonzept.

Lebensmittelpulver oder Nahrungsergänzungsmittel?

Ein zweigeteiltes Vergleichsbild: Links steht unter der Überschrift „Lebensmittelpulver“ ein brauner Kraftpapierbeutel mit grünem Pulver, umgeben von frischem Gemüse. Rechts steht unter „Nahrungsergänzungspulver“ eine weiße Kunststoffdose mit feinem hellem Pulver, einem Messlöffel.
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Auch das Aussehen gibt keine Auskunft über die Antwort auf diese Frage.

Ein Pulver kann ein gewöhnliches Lebensmittel sein. Ein anderes Pulver kann ein Nahrungsergänzungsmittel sein.

Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich Lebensmittel, die dazu dienen, die normale Ernährung zu ergänzen, und die konzentrierte Quellen von Nährstoffen oder anderen Stoffen mit ernährungsspezifischer beziehungsweise physiologischer Wirkung sind. Sie werden in dosierter Form angeboten, wobei ausdrücklich auch Pulver in abgemessenen kleinen Mengeneinheiten dazugehören können. [4]

Die bloße Pulverform entscheidet also nicht über die Kategorie.

Das ist gerade bei modernen Pulverprodukten wichtig. Zwei Dosen können im Regal fast identisch aussehen und lebensmittelrechtlich trotzdem unterschiedlichen Produktkonzepten folgen.

Greens-Pulver: Ein Name, sehr unterschiedliche Rezepturen

Fünf verschiedene Produktverpackungen verschiedener grüner Puver mit den Aufschriften „Greens“, „Super Greens“ und „Daily Greens“ sind dekorativ auf Steinelementen arrangiert.
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Das lässt sich besonders gut am aktuellen Markt für Greens beobachten.

Unter Begriffen wie „Greens”, „Super Greens” oder „Daily Greens” werden Produkte angeboten, die sich in ihrer Zusammensetzung erheblich voneinander unterscheiden.

Einige bestehen überwiegend aus verschiedenen Pflanzen- und Lebensmittelpulvern.

Andere kombinieren beispielsweise:

Unter diesen Bezeichnungen finden sich sowohl vergleichsweise einfache Rezepturen als auch komplexe Mischungen mit zahlreichen Bestandteilen.

Deshalb ist „Greens“ als Begriff allein kaum geeignet, um zwei Produkte sinnvoll miteinander zu vergleichen.

Die wichtigere Information steht dahinter: Was genau wurde miteinander kombiniert?

50 Zutaten sind nicht automatisch besser als 10

Ein Mann mittleren Alters blickt skeptisch und nachdenklich auf zwei Verpackungen, die er in den Händen hält: In der linken Hand eine Packung mit der Aufschrift „10 Zutaten“, in der rechten Hand eine Packung mit „50 Zutaten“.
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An dieser Stelle kann schnell ein Missverständnis entstehen.

Wenn Pflanzenvielfalt grundsätzlich interessant ist, müssten 50 Zutaten doch besser sein als 20, oder? – So einfach ist es nicht.

Die Zahl der Zutaten sagt zunächst lediglich etwas über die Anzahl der deklarierten Bestandteile aus.

Sie sagt nichts darüber aus, wie groß die jeweiligen Mengen sind, ob es sich um Extrakte oder Isolate handelt, wie groß eine Portion ist, welche Zutaten mengenmäßig dominieren oder welche Rolle die einzelnen Bestandteile überhaupt spielen.

Ein Pulver aus 50 Bestandteilen ist deshalb nicht automatisch ernährungsphysiologisch höherwertig als eines aus zehn.

Umgekehrt folgt daraus natürlich auch nicht, dass eine kurze Zutatenliste grundsätzlich besser wäre.

Die Anzahl der Zutaten ist eine Produkteigenschaft, aber kein eigenständiges Qualitätsurteil.

Wer Pflanzenvielfalt dennoch einmal genauer einordnen möchte, stößt schnell auf das Konzept der „30 Pflanzen pro Woche“. Woher diese Zahl stammt und was sogenannte Pflanzenpunkte tatsächlich aussagen, erklären wir in unserem Artikel „30 Pflanzen pro Woche: Was hinter Pflanzenpunkten steckt – und wie sinnvoll die Zahl wirklich ist“.

Die Zutatenliste verrät mehr als die Vorderseite

Nahaufnahme einer langen Zutatenliste auf einer Produktverpackung, bei der bestimmte Inhaltsstoffe wie Apfelfruchtsaftpulver, Verdickungsmittel, Emulgatoren sowie geringe Prozentangaben von einem Prozent farbig rot hervorgehoben sind.
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Um ein Pulverprodukt beurteilen zu können, sollte man deshalb die Verpackung umdrehen.

Gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung müssen Zutaten grundsätzlich in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt der Herstellung aufgeführt werden. [5] Die ersten Positionen verdienen deshalb besondere Aufmerksamkeit.

Wenn ein Produkt beispielsweise auf der Vorderseite mit einer auffälligen Pflanze wirbt, diese aber in der Zutatenliste weit hinten steht, sollte man genauer hinsehen.

Für bestimmte Zutaten muss außerdem eine mengenmäßige Angabe erfolgen, wenn sie beispielsweise in der Lebensmittelbezeichnung genannt oder auf der Kennzeichnung besonders hervorgehoben werden. Das regelt Artikel 22 der Lebensmittelinformationsverordnung. [5]

Die Zutatenliste beantwortet damit mehrere wichtige Fragen gleichzeitig:

Das sind wesentlich greifbarere Informationen als Begriffe wie „Premium“, „Superfood“ oder „Power Blend“.

Und was sagt die Portionsgröße?

Zwei Keramikschalen stehen nebeneinander auf einem hellen Tisch: Links liegt ein kleinerer Haufen eines feinen, hellen Pulvers in einer kleinen Schale, während rechts in einer größeren Schale eine deutlich größere Menge desselben Pulvers aufgetürmt ist.
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Auch sie muss zwingend in den Vergleich einbezogen werden.

Stellen wir uns zwei hypothetische Produkte vor:

Produkt A

enthält 40 Zutaten und wird mit 5 Gramm pro Portion verwendet.

Produkt B

enthält zwölf Zutaten und wird mit zwanzig Gramm pro Portion verwendet.

Aus diesen Angaben allein lässt sich nicht bestimmen, welches Produkt „besser” ist. Sie zeigen jedoch, warum die reine Anzahl der Zutaten wenig aussagekräftig ist.

Bei fünf Gramm Gesamtmenge müssen sich vierzig Zutaten dieselbe Portion teilen.

Deshalb sollte man bei Pulverprodukten immer mindestens drei Ebenen zusammen betrachten:

Zutatenzahl + Zutatenreihenfolge + Portionsgröße.

Erst dann wird der Vergleich wesentlich informativer.

Bedeutet weniger Verarbeitung automatisch mehr Qualität?

Nein, auch das wäre eine zu einfache Regel. Die Verarbeitung kann verschiedene Zwecke haben.

Der Grad der Verarbeitung allein erlaubt deshalb kein allgemeines Urteil über die Qualität eines Lebensmittels.

Genauso wenig sollte man allerdings so tun, als seien ein einfach gemahlenes Ausgangsmaterial, ein konzentrierter Extrakt und ein stark aufgereinigter Einzelstoff identisch.

Sie sind es nicht.

Die sinnvolle Frage lautet daher nicht „verarbeitet oder unverarbeitet?“, sondern „wie verarbeitet – und warum?“.

Die Lebensmittelmatrix: ein hilfreicher Begriff, aber kein Freifahrtschein

Im Zusammenhang mit möglichst wenig fraktionierten Lebensmitteln wird häufig von der Lebensmittelmatrix gesprochen.

Damit ist gemeint, dass Lebensmittel nicht nur aus einzelnen Nährstoffen, sondern aus einer komplexen räumlichen und chemischen Struktur verschiedener Bestandteile bestehen. [12]

Eine Linse besteht also nicht nur aus Protein und Ballaststoffen. Kakao besteht nicht nur aus Fett und Polyphenolen. Hafer besteht nicht nur aus Beta-Glucan und Stärke.

Diese Betrachtungsweise ist wichtig, da sie daran erinnert, dass Lebensmittel mehr sind als die Summe ihrer Nährwerte.

Sie erlaubt jedoch nicht den Umkehrschluss, dass ein wenig verarbeitetes Pflanzenpulver grundsätzlich gesundheitlich überlegen sei.

Dies müsste für eine konkrete Wirkung separat belegt werden.

Wer sich dafür interessiert, welche unterschiedlichen Stoffgruppen Pflanzen enthalten können, findet dazu unseren Grundlagenartikel „Sekundäre Pflanzenstoffe: Die Vielfalt hinter Farbe, Duft und Geschmack“.

Ballaststoff ist ebenfalls nicht gleich Ballaststoff

Ein gutes Beispiel für die Unterschiede zwischen einem komplexen Lebensmittel und einem gezielt eingesetzten Einzelbestandteil sind Ballaststoffe.

Ein Lebensmittel kann verschiedene Faserstrukturen gleichzeitig enthalten. Daneben können Produkten einzelne Ballaststoffzutaten gezielt zugesetzt werden.

Beides kann zur Ballaststoffmenge eines Lebensmittels beitragen, es handelt sich aber nicht automatisch um dasselbe Produktkonzept.

Das bedeutet nicht, dass isoliert eingesetzte Ballaststoffe grundsätzlich „schlechter“ wären. Die Angabe „Ballaststoffe“ allein beschreibt noch nicht, aus welchen Quellen und Strukturen diese stammen.

Wer genauer verstehen möchte, warum Ballaststoffe keine einheitliche Stoffgruppe sind und sich verschiedene Faserarten in Herkunft, Struktur und Fermentierbarkeit unterscheiden, findet dazu Informationen in unserem Artikel „Was bringt eine ballaststoffreiche Ernährung?”.

Natürlich enthalten oder zugesetzt?

Zwei Laborangestellte in weißen Kitteln arbeiten an einem Labortisch, auf dem neben Reagenzgläsern, Pipetten und braunen Fläschchen auch frische Zitronen, Minze und getrocknete Kräuter für eine Analyse bereitliegen.
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Dasselbe Prinzip gilt auch für Vitamine und Mineralstoffe.

Ein Lebensmittel kann einen Nährstoff aufgrund seiner Zutaten enthalten. Oder einem Produkt kann ein Nährstoff auch gezielt zugesetzt worden sein.

Beides kann anschließend in der Nährwert- bzw. Produktdeklaration eine Rolle spielen. Für den Verbraucher ist diese Unterscheidung trotzdem interessant. Nicht, weil „natürlich“ automatisch besser wäre, sondern weil sie hilft, das Konzept des Produkts zu verstehen.

So kann ein Produkt beispielsweise bewusst auf eine exakt definierte Zufuhr zugesetzter Mikronährstoffe ausgelegt sein.

Ein anderes Produkt setzt ausschließlich auf seine Lebensmittelzutaten und akzeptiert damit, dass natürliche Rohstoffe Schwankungen unterliegen können.

Das sind zwei unterschiedliche Ansätze.

„Natürlich“ ist keine Sicherheitsgarantie

Gerade bei Pflanzenprodukten sollte auch die gegenteilige Vereinfachung vermieden werden.

„Natürlich vorkommend” bedeutet nicht automatisch „harmlos”, „für jede Menge geeignet” oder „für jede Person geeignet”.

Die EFSA weist bei Botanicals darauf hin, dass pflanzliche, pilzliche und andere botanische Zubereitungen je nach Ausgangsmaterial und Konzentration Substanzen enthalten können, die bei der Sicherheitsbewertung berücksichtigt werden müssen.

Auch Kontaminationen und Konzentrationen bestimmter Inhaltsstoffe können relevant sein. [2] Das BfR betont ebenfalls, dass Nahrungsergänzungsmittel sehr unterschiedliche, hoch konzentrierte Stoffe, einschließlich Pflanzen- und Kräuterextrakte, enthalten können. [6]

Die Formel

„natürlich = automatisch besser“

ist deshalb genauso wenig hilfreich wie

„verarbeitet = automatisch schlecht“.

Extrakte und Health Claims: Wissenschaft ist nicht dasselbe wie Werbeerlaubnis

Ein Schreibtisch voller Gesetzestexte zum Lebensmittelrecht und der EFSA, im Vordergrund liegt ein aufgeschlagenes Buch, das in einer Tabelle mit grünen Häkchen und roten Kreuzen zulässige und unzulässige Beispiele für Health Claims gegenüberstellt.
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Gerade Extrakte werden oft mit bestimmten Pflanzenstoffen oder Wirkungen beworben.

Hier muss man zwei Ebenen sauber voneinander trennen. Die wissenschaftliche Forschung kann untersuchen, ob ein bestimmter Pflanzenstoff, Extrakt oder Nährstoff mit einem biologischen Effekt zusammenhängt.

Was ein Lebensmittelhersteller in der Werbung daraus sagen darf, ist eine andere Frage.

Laut der europäischen Health-Claims-Verordnung ist bereits eine Aussage gesundheitsbezogen, wenn sie einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel bzw. einem seiner Bestandteile und der Gesundheit ausdrückt oder suggeriert.

Solche Angaben unterliegen den gesetzlichen Vorgaben der HCVO. [7]

Die EU-Kommission führt dazu ein Register zugelassener und nicht zugelassener Health Claims. Bei Botanicals gibt es zudem weiterhin Claims, deren Prüfung bzw. rechtliche Behandlung nicht abschließend abgeschlossen ist. [10]

Deshalb gilt:

Aus der bloßen Konzentration eines Extrakts oder aus Studien zu seinem Ausgangsstoff folgt noch keine nachgewiesene gesundheitliche Wirkung des konkreten Produkts.

Und was bedeutet Bio?

Ein Brokkoli und ein Stück Schokolade liegen auf einem Tisch, umgeben von einem Kreis aus verschiedenen bekannten Bio-Siegeln wie dem EU-Bio-Logo, dem deutschen Bio-Siegel, Demeter, Bioland und Naturland.
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Bio beantwortet eine andere Frage: Unter welchen Bedingungen wurden die landwirtschaftlichen Rohstoffe erzeugt und das Produkt hergestellt und verarbeitet? 

Das EU-Bio-Logo steht für die Einhaltung definierter Regeln zur ökologischen Erzeugung, Verarbeitung und Kontrolle.

Bei verarbeiteten Lebensmitteln darf das Logo verwendet werden, wenn mindestens 95 Prozent der landwirtschaftlichen Zutaten biologisch erzeugt wurden und weitere strenge Vorgaben erfüllt sind. [8]

Bio bedeutet damit jedoch nicht automatisch mehr Ballaststoffe, mehr Protein, mehr sekundäre Pflanzenstoffe oder einen bestimmten gesundheitlichen Vorteil.

Es ist jedoch eine relevante Eigenschaft des Rohstoff- und Produktionskonzepts und ein Marker für die Einhaltung definierter Produktionsstandards.

Für Endkunden ist es ein sichtbares Zeichen, um zwischen konventioneller und biologischer Herstellung unterscheiden zu können.

Was bedeutet das für eine abwechslungsreiche Ernährung?

Beispiel für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung: Ein Holztisch, reich gedeckt mit einer bunten Nährstoff-Bowl, frischem Vollkornbrot, Obst, Gemüse, Nüssen und einem Glas Wasser.
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Letztendlich kann keine Verarbeitungskategorie die gesamte Ernährung bewerten. Ein perfekter Extrakt macht einen unausgewogenen Speiseplan nicht automatisch ausgewogen.

Ein Pflanzenpulver ersetzt nicht automatisch Gemüse, Hülsenfrüchte oder Vollkornprodukte.

Und ein besonders „natürliches” Produkt beantwortet nicht die Frage, was eine Person den übrigen Tag über isst.

Die DGE betrachtet Ernährung deshalb auf der Ebene von Lebensmitteln, Lebensmittelgruppen und gesamten Ernährungsmustern.

Sie empfiehlt ausdrücklich eine vielfältige Auswahl innerhalb der Lebensmittelgruppen. [9] Für Nahrungsergänzungsmittel formuliert sie zusätzlich, dass ein ungünstiges Ernährungsverhalten nicht durch solche Produkte ausgeglichen werden kann. [11]

Warum sich Ernährungsqualität deshalb nicht auf einzelne Produkte, Nährstoffe oder Verarbeitungsformen reduzieren lässt und welche Rolle Vielfalt, Lebensmittelgruppen und das gesamte Ernährungsmuster spielen, erklären wir ausführlicher in unserem Artikel „Was bedeutet eigentlich eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung?“.

Wie kann man Pulverprodukte sinnvoll vergleichen?

Eine Kundin betrachtet im Supermarkt aufmerksam die Verpackung eines Pflanzenpulvers.
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Wer vor zwei Dosen oder Beuteln steht, braucht kein kompliziertes Bewertungssystem.

Oft reicht ein Blick auf die Zutatenliste, um einige grundlegende Angaben zu erhalten:

Welche weiteren Zutaten sind enthalten?

Zum Beispiel Aromen, Süßungsmittel oder technologische Zusatzstoffe.

Welche Aussagen macht der Anbieter?

Beschreibt er das Produkt oder verspricht er Wirkungen, die weit über die Deklaration hinausgehen?

Dann lässt sich wesentlich besser erkennen, welches Konzept tatsächlich hinter einem Pulver steht und ob es den eigenen Vorstellungen entspricht.

Die gesetzlichen Vorgaben für die Hersteller sind klar geregelt.

Den letzten Schritt müssen die Verbraucher selbst machen und sich ihr Produkt der Wahl er-lesen, er-fühlen und er-schmecken.

Wo lässt sich Nurisan einordnen?

Eine weiße Standbodenbeutel-Verpackung der Marke Nurisan steht im Mittelpunkt, umgeben von frischen Zutaten wie Roter Bete, Kurkuma, Ingwer, Löwenzahn, Zimtstangen und Kräutern vor einem hellen Hintergrund.
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Nurisan wird als Bio-Lebensmittelpulvermischung und nicht als Nahrungsergänzungsmittel angeboten.

Die Rezeptur kombiniert 14 Bio-Zutaten, darunter Hanfprotein, Traubenkernmehl, Rote Bete, Kakao, Hagebutte, Gerstengras, Kurkuma, Brennnesselblatt, Reishi, Ceylon-Zimt, Löwenzahnblatt, Ingwer und schwarzer Pfeffer.

Dabei ist eine Differenzierung wichtig: Auch Nurisan besteht nicht aus 14 „unverarbeiteten ganzen Pflanzen“.

Hanfprotein ist beispielsweise bereits ein verarbeiteter, proteinreicher Rohstoff. Traubenkernmehl ist ebenfalls eine verarbeitete Lebensmittelzutat.

Die Behauptung „Nurisan enthält nur ganze Pflanzen“ wäre deshalb unnötig vereinfachend.

Präziser lautet die Beschreibung:

Nurisan kombiniert 14 Bio-Lebensmittelzutaten unterschiedlicher Art und Verarbeitung. Die Rezeptur enthält keine zugesetzten Vitamine und Mineralstoffe, keine Aromen, Süßstoffe oder Emulgatoren und ist nicht auf eine möglichst lange Liste isolierter Einzelstoffe ausgelegt.

Mit 32 g Ballaststoffen und 21 g Protein pro 100 g ist Nurisan reich an Ballaststoffen und Protein.

Nurisan lässt sich auf unterschiedliche Weise verwenden – beispielsweise als Shake, in Müsli, in Joghurt, im Porridge oder anderen Speisen. Wer mehr über die verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten erfahren möchte, findet hier praktische Anregungen zur Zubereitung.

Damit lässt sich Nurisan von vielen anderen Pulverkonzepten sachlich unterscheiden, ohne daraus eine pauschale Überlegenheit abzuleiten.

Fazit: Und die Moral von der Geschicht‘ – ein eindeutiges Urteil gibt es nicht

Die einfachste Geschichte wäre:

  • Pflanzenpulver ist natürlich.

  • Extrakt ist konzentriert.

  • Isolat ist künstlich.

  • Und „natürlich” ist automatisch am besten.

Nur ist diese Geschichte zu einfach.

Ein gemahlenes Lebensmittel, ein Extrakt und ein isolierter Bestandteil sind unterschiedliche Arten, ein Ausgangsmaterial zu verarbeiten bzw. bestimmte Bestandteile bereitzustellen.

Jede Form kann für einen bestimmten Zweck sinnvoll sein.

Die Unterscheidung wird wichtig dort, wo unterschiedliche Produkte so wirken, als seien sie direkt vergleichbar.

So verfolgt ein Greens-Pulver mit zahlreichen Extrakten und zugesetzten Mikronährstoffen ein anderes Konzept als eine Lebensmittelpulvermischung.

Ein Protein-Isolat verfolgt ein anderes Ziel als gemahlene Hülsenfrüchte.

Ein isolierter Ballaststoff ist nicht dasselbe wie ein Lebensmittel, das verschiedene Faserstrukturen mitbringt.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht:

„Welche Verarbeitung ist die beste?”

Sondern:

„Was steckt tatsächlich im Produkt und passt dieses Konzept zu dem, was ich suche?“

Die Antwort steht erstaunlich oft bereits in der Zutatenliste.

FAQ - Häufige Fragen zu Pflanzenpulvern, Extrakten und Isolaten

Was ist der Unterschied zwischen Pflanzenpulver und Pflanzenextrakt?

Bei einem einfachen Pflanzenpulver wird das verwendete Pflanzenmaterial typischerweise getrocknet und zerkleinert. Bei einem Extrakt werden dagegen bestimmte Bestandteile mit einem Extraktionsverfahren aus dem Ausgangsmaterial herausgelöst. Dadurch kann sich die Zusammensetzung im Vergleich zum ursprünglichen Material deutlich verändern.

Wird Pflanzenpulver immer aus der ganzen Pflanze hergestellt?

Nein, denn ein Pulver kann beispielsweise auch nur aus Blättern, Wurzeln, Früchten, Samen oder anderen Pflanzenteilen bestehen. Zudem können vor der Vermahlung weitere Verarbeitungsschritte erfolgt sein.

Was ist ein Trockenextrakt?

Bei einem Trockenextrakt werden zunächst Bestandteile aus einem Ausgangsmaterial extrahiert. Die so erhaltene Zubereitung wird anschließend so weiterverarbeitet, dass ein trockenes Produkt entsteht. Es kann deshalb wie ein gewöhnliches Pulver aussehen.

Was bedeutet „10:1-Extrakt”?

Die Verhältnisangabe bezieht sich auf das eingesetzte Ausgangsmaterial und die daraus erhaltene Extraktmenge bzw. Zubereitung. Sie bedeutet jedoch nicht automatisch, dass das Produkt zehnmal wirksamer ist. [1]

Ist ein Extrakt besser als ein Pulver?

Diese Frage lässt sich nicht allgemein beantworten. Beide Produkte unterscheiden sich in der Herstellung und Zusammensetzung. Welche Form die passende ist, hängt vom jeweiligen Verwendungszweck ab.

Was ist ein Isolat?

Als Isolat werden stark abgetrennte oder angereicherte Bestandteile eines Ausgangsmaterials bezeichnet. Ein bekanntes Beispiel hierfür sind Protein-Isolate. Ihre genaue Zusammensetzung hängt jedoch vom jeweiligen Rohstoff und Herstellungsverfahren ab.

Bedeutet „isoliert” automatisch „künstlich”?

Nein, denn auch ein aus einem natürlichen Rohstoff gewonnener Bestandteil kann isoliert oder aufgereinigt werden. „Natürlich“ und „isoliert“ beschreiben also keine einfache Gegenüberstellung von „natürlich“ versus „synthetisch“.

Sind Greens-Pulver Pflanzenpulver?

Teilweise. Unter dem Begriff „Greens” werden sehr unterschiedliche Mischungen angeboten. Sie können neben Pflanzenpulver auch Extrakte, Algen, zugesetzte Vitamine oder Mineralstoffe und weitere Bestandteile enthalten. Entscheidend ist deshalb die konkrete Zutatenliste und nicht die Bezeichnung „Greens“.

Sind viele Zutaten automatisch besser?

Nein, denn die Anzahl der Zutaten sagt weder etwas über deren Mengen noch über die Verarbeitung, die Portionsgröße oder die Gesamtqualität des Produkts aus.

Ist Nurisan ein Pflanzenpulver?

Präziser ist die Bezeichnung „Bio-Lebensmittelpulvermischung”. Nurisan kombiniert 14 Bio-Zutaten unterschiedlicher Art und Verarbeitung. Es handelt sich dabei nicht um ein Nahrungsergänzungsmittel.

Quellen

[1] European Medicines Agency (EMA): Herbal preparations; Drug Extract Ratio und Terminologie pflanzlicher Zubereitungen. Die EMA-Definitionen werden in diesem Artikel ausschließlich genutzt, um technologische Begriffe wie Pulver, Extrakt und Extraktverhältnis zu erklären – nicht zur lebensmittelrechtlichen Einstufung der Produkte.

[2] European Food Safety Authority (EFSA): Botanicals. Übersicht zur Bewertung pflanzlicher, pilzlicher und daraus hergestellter Zubereitungen sowie zu möglichen Sicherheits- und Qualitätsaspekten.

[3] Verordnung (EG) Nr. 1925/2006: Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln; aktuell konsolidierte Fassung vom 26.11.2025.

[4] Richtlinie 2002/46/EG: Definition und Anforderungen für Nahrungsergänzungsmittel.

[5] Verordnung (EU) Nr. 1169/2011: Zutatenverzeichnis, Reihenfolge der Zutaten und quantitative Zutatenkennzeichnung, insbesondere Art. 18 und 22.

[6] Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Fragen und Antworten zu Nahrungsergänzungsmitteln.

[7] Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 sowie Europäische Kommission: Definition und Regulierung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben und EU-Register der Health Claims.

[8] Europäische Kommission: EU-Bio-Logo. Voraussetzungen für die Kennzeichnung verarbeiteter Lebensmittel als Bio.

[9] Deutsche Gesellschaft für Ernährung: „Gut essen und trinken – die DGE-Empfehlungen“ und DGE-Ernährungskreis.

[10] Europäische Kommission: Informationen über das Register für Gesundheitsansprüche.

[11] Deutsche Gesellschaft für Ernährung: „Ausgewählte Fragen und Antworten zu Nahrungsergänzungsmitteln“.

[12] Aguilera JM. Die Lebensmittelmatrix: Auswirkungen auf Verarbeitung, Ernährung und Gesundheit. Crit Rev Food Sci Nutr. 2019; 59(22):3612-3629. doi: 10.1080/10408398.2018.1502743. Epub 2018 10. Sep. PMID: 30040431.

[13] Rivera del Rio A, Boom RM, Janssen AEM. Effect of Fractionation and Processing Conditions on the Digestibility of Plant Proteins as Food Ingredients. Foods. 2022;11(6):870. doi:10.3390/foods11060870. PMID: 35327292.

[14] Verma A, Singh SV. Spray drying of fruit and vegetable juices – a review. Critical Reviews in Food Science and Nutrition. 2015;55(5):701–719. doi:10.1080/10408398.2012.672939. PMID: 24915356.

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